Zum Inhalt

Dienstvereinbarungen

In den vergangenen Jahren haben das Rektorat und der PRwiss Vereinbarungen zu verschiedenen Themen geschlossen, die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigte der TU Dortmund betreffen (s. §70 LPVG-NRW). Hier finden Sie die aktuellen Fassungen dieser Dienstvereinbarungen (Stand: Juni 2024).