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Machtmissbrauch in der Wissenschaft

Das Engagement des PRwiss für ein faires und respektvolles Arbeitsklima an der TU Dortmund

Im Juni 2022 trat an der TU Dortmund eine Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in Kraft. Mit dieser Richtlinie hat die Universität auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführten Vorgaben reagiert und Maßnahmen zur Prävention angekündigt sowie ein Verfahren für die Bearbeitung von Verdachtsfällen und Beschwerden entwickelt.  

Dem PRwiss vertrauen sich immer wieder wissenschaftlich oder künstlerisch Beschäftigte an, die unter Machtmissbrauch von Vorgesetzten leiden. Machtmissbrauch an der Hochschule liegt vor, wenn eine Person die eigene (Macht-) Position für individuelle Interessen ausnutzt und dabei anderen Personen schadet. Dies kann über Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, unangemessene Ausübung der Weisungsbefugnis oder Mobbing erfolgen (Definition in Anlehnung an Sandra Beaufaÿs in Mense et al (2022): Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an der Hochschule entgegenwirken. Von Mobbing sprechen wir dann, wenn „jemand am Arbeitsplatz systematisch und über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert, benachteiligt oder ausgegrenzt wird“ (Definition der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Wissenschaftlich Beschäftigte, die unter einem solchen Verhalten von Vorgesetzten leiden, trauen sich jedoch oft aus Angst vor Benachteiligungen und Sanktionen nicht, offiziell Beschwerde einzureichen. Sie fürchten, dass eine Verlängerung ihres Arbeitsvertrags verweigert und/oder ihre Qualifizierungsarbeit schlecht bewertet werden oder scheitern könnte.

Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing durch Vorgesetzte verstoßen gegen die DFG-Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis. Sie gefährden die Gesundheit der Betroffenen und den Betriebs- bzw. Universitätsfrieden - und damit auch gute Forschung und Lehre.

Der PRwiss der TU Dortmund verurteilt arbeitsplatzbezogenen Machtmissbrauch von Leitungs- und Führungskräften gegenüber Mitarbeitenden ebenso wie Machtmissbrauch von Professor*innen und Mitarbeitenden gegenüber Studierenden. Als Vertretung der wissenschaftlich Beschäftigen und infolge unserer Gespräche mit Betroffenen sprechen wir uns für eine Ausweitung der bereits beschlossenen Präventions- und Beschwerdemaßnahmen an der TU aus. So setzen wir uns seit Sommer 2023 in einem bereichsübergreifenden Arbeitskreis dafür ein, dass die Antidiskriminierungsrichtlinie und die TU-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erweitert und um Mobbing als weitere Form des Machtmissbrauchs ergänzt werden. Zudem ist es wichtig, dass sich die Universität deutlich gegen Machtmissbrauch und zum aktiven Schutz der Betroffenen positioniert, damit diese die zu ihrem Schutz erlassenen Regelungen ohne Angst vor Benachteiligungen in Anspruch nehmen können. Es gilt zudem, Vorgesetzte und Mitarbeiter*innen zu sensibilisieren und die vorhandenen Beratungsangebote bekannter zu machen.

Das Beratungsangebot des PRwiss

Sollten Sie als Mitglied unseres Vertretungsbereichs  arbeitsplatzbezogenen Machtmissbrauch erleben oder beobachten und eine vertrauliche Beratung wünschen: Schicken Sie uns gerne eine E-Mail an vorstand.prwisstu-dortmundde oder melden Sie sich direkt bei einem unserer Mitglieder. Wir unterstützten Sie gerne, sichern Verschwiegenheit zu und werden erst aktiv, wenn wir von Betroffenen ein entsprechendes Mandat erhalten. Für Kolleg*innen, die Mobbing durch ihre*n Vorgesetzten erleben, haben wir zudem als Handreichung eine Vorlage für einen Kurzcheck und einen Vorschlag für die Dokumentation (Mobbing-Tagebuch) erstellt.

Die TU Dortmund hat eine Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt sowie eine Beschwerdestelle (nach §13 des AGG) eingerichtet. Informationen zu beiden Angeboten finden Sie hier: 

https://stabsstelle-cfv.tu-dortmund.de/schutz-vor-diskriminierung-und-vor-sexualisierter-gewalt/. In der Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt finden Sie zudem eine Liste mit weiteren Beratungsangeboten.

Außerdem bieten Beschäftigte des Mittelbaus an einigen Fakultäten Beratung für Studierende und Kolleg*innen an, die Missbrauch, Diskriminierung und Grenzverletzungen erlebt haben:

AMiGa – Anlaufstelle bei Missbrauch und Grenzverletzungen an der Fakultät Theologie und Humanwissenschaften https://ht.tu-dortmund.de/studium/missbrauchspraevention/

Anlaufstelle für Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Belästigung am Institut für Musik und Musikwissenschaft https://www.musik.tu-dortmund.de/studium/anlaufstelle-fuer-diskrimierung-sexualisierte-gewalt-und-belaestigung/

An der Fakultät Rehabilitationswissenschaften gibt es eine Vertrauensdozentin, an die sich Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt wenden können: https://reha.tu-dortmund.de/fakultaet/gremien-und-beauftragungen/gleichstellung/sexualisierte-gewalt/#c86640