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Pflege von Angehörigen

Beschäftigte, die nach § 2 (1) Wissenschaftszeitvertragsgesetz, also zur Erlangung einer Qualifikation wie der Promotion, befristet an der Universität beschäftigt sind und Angehörige pflegen, haben einen Anspruch auf Verlängerung ihres auslaufenden Vertrages um Zeiten, in denen sie ihre Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert haben, um der Pflegetätigkeit nachzugehen.

Für eine Beratung zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an den Personalrat!

Auch die Pflegelotsin der TU Dortmund, Ulrike Grates, berät Sie gerne dazu, wie sich die Herausforderungen der Pflege möglichst gut mit den beruflichen Anforderungen vereinbaren lassen. Auf den folgenden Webseiten finden Sie Informationen zum Thema, das Beratungsangebot der Pflegelotsin und Termine der Online-Treffen, die Ulrike Grates regelmäßig anbietet. Bei diesen Treffen können sich pflegende TU-Mitglieder austauschen und gegenseitig beraten.

https://stabsstelle-cfv.tu-dortmund.de/familie/familien-service/pflege-von-angehoerigen/

https://www.tu-dortmund.de/beschaeftigte/familien-an-der-tu-dortmund/pflege-von-angehoerigen/https://www.tu-dortmund.de/nachrichtendetail/detail/drei-fragen-an-tu-pflegelotsin-ulrike-grates-14160/

Das Programm Back TU Work bietet einen Rah­men für planvolle Übergänge bei längeren beruflichen Auszeiten von mehr als sechs Monaten (z. B. Pflegezeit, Elternzeit). Mit Leitfäden und Dokumentationsbögen für drei strukturierte Gespräche, die vor der Auszeit, nach der Hälfte der Abwesenheitszeit und vor der Rückkehr in den Beruf geführt wer­den, un­ter­stützt Back TU Work das Wissens- und Wiedereinstiegsmanagement. Diese Leitfäden können zudem eine nützliche Checkliste für die To-Dos im Zuge einer Pflegezeit (oder Schwangerschaft/Elternzeit) sein. Mehr Informationen: https://personal.tu-dortmund.de/personalplanung/back-tu-work/