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Wer wir sind und was wir tun

Der Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten (PRwiss) wird von diesen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und hat zurzeit 17 Mitglieder. Entsprechend der Vorgaben im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) achten wir darauf, dass bestehende Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen usw. im Sinne der Beschäftigten umgesetzt und eingehalten werden. Zum Beispiel muss der PRwiss seine Zustimmung geben bei

  • Einstellungen sowie bei Verlängerung, Befristungen, Aufstockung, Entfristungen von Verträgen
  • Umsetzungen in der Dienststelle von mehr als drei Monaten
  • wesentlichen Veränderungen von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • ordentlichen Kündigungen außerhalb der Probezeit

Wir prüfen alle entsprechenden Anträge und besprechen in unserer wöchentlichen Sitzung am Freitagvormittag über Personalangelegenheiten sowie Themen, bei denen unsere Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte greifen. Zudem treffen wir uns regelmäßig mit der Leitung des Personaldezernats und alle drei Monate zu einem Vierteljahresgespräch mit dem Rektor, um aktuelle Entwicklungen und Anliegen zu besprechen. Wir arbeiten zudem in universitären Gremien und Arbeitsgruppen zu Themen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Gesundheitsmanagement und Gleichstellung mit.

Der/die Vorsitzende des PRwiss ist zudem nicht stimmberechtigtes Mitglied im Senat.

Gerne informieren und beraten wir Sie bei Fragen und Problemen rund um Ihre Arbeitsbedingungen wie Urlaubsanspruch, Einordnung in eine Entgeltgruppe und -stufe, Inanspruchnahme von Elternzeit, Mobbing usw. Als Mitglieder des Personalrats sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden – abgesehen von den Aufgaben, die das LPVG NRW vorsieht – nur aktiv, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Wir sind telefonisch und per E-Mail zu erreichen und machen zeitnah einen Gesprächstermin mit Ihnen aus, wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen.

Wir vertreten

  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen (tarifbeschäftigt oder verbeamtet)
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK und WHF)
  • Akademische Rät*innen auf Zeit und Akademische Rät*innen
  • Lehrbeauftrage mit einer Lehrverpflichtung von mindestens 4 SWS
  • Abgeordnete Lehrkräfte

 

Mehr Informationen über die Arbeit des PRwiss wünschen finden Sie unter Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des PRwiss.