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Machtmissbrauch an Universitäten in NRW

Landesrektorenkonferenz richtet neue Rechtsberatungsstelle ein

Drei Personenicons © TU Dortmund
In der neuen Anlaufstelle sollen Rechtsanwältinnen sowohl Betroffene als auch hochschulinterne Stellen unabhängig, vertraulich und auf Wunsch anonym beraten.

Im Zusammenhang mit der gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung der nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Umgang mit Machtmissbrauch in der Wissenschaft hat die Landesrektorenkonferenz eine zentrale externe Rechtsberatungsstelle für Betroffene von Machtmissbrauch eingerichtet. Sie soll auch eine Anlaufstelle für hochschulinterne Stellen sein, die zu diesem Thema arbeiten und so bereits vorhandene Strukturen ergänzen.

Die Beratungsstelle wird von der Rechtsanwältin Martina Lörsch geleitet. Nach Angaben der LRK NRW soll sie mit ihren Kolleginnen eine unabhängige, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Rechtsberatung anbieten. Zudem soll sie Studierende und Beschäftigte sowie hochschulinterne Stellen bei der rechtlichen Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu möglichen Melde- und Beschwerdewegen unterstützen. Sie können auch über interne und externe Anlaufstellen sowie mögliche Beschwerdeverfahren und deren Konsequenzen informieren.

Die Rechtsanwältinnen sind telefonisch unter 0221 973 128-53 oder per E-Mail zu erreichen: inforechtsberatung-machtmissbrauchnrw. Die Webseite www.rechtsberatung-machtmissbrauch.nrw soll im Laufe des November 2025 online gehen.